Finanzämter als Strafverfolgungsbehörde
Übermittlungen forensischer Daten gem.
§ 479 Datenübermittlung von Amts wegen
(1) Von Amts wegen dürfen personenbezogene Daten aus Strafverfahren Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten für Zwecke der Strafverfolgung sowie den zuständigen Behörden und Gerichten für Zwecke der Verfolgung von Weiterlesen