Leitsatz:
Die Sicherstellung einer oder mehrere Emails auf einem Server gem. § 94 StPO ist verfassungsgemäß.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 79/2009 vom 15. Juli 2009 Beschluss vom 16. Juni 2009
Pressemitteilung Nr. 79/2009 vom 15. Juli 2009
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