Bundesgerichtshof
Beschl. v. 08.02.2018, Az.: 3 StR 400/17
Der BGH bezog sich in seinem Urteil auf den Zweck der Stillen SMS, welche zumeist in der Lokalierung von Mobilfunkteilnehmern niederschlägt. Eine Rechtsgrundlage ergibt sich somit nicht aus § 100a StPO Weiterlesen