Die legendierten Kontrollen sind im Rahmen kriminalisterscher List anwendbar.
In der Grundsatzentscheidung (BGH, Urt. v. 26.04.2017, 2 StR 247/16 (NJW 2017, 3173)) erklärte der BGH bereits im 2. Leitsatz, dass weder ein allgemeiner Vorrang der StPO gegenüber dem Gefahrenrecht Weiterlesen