Rechtsgrundlage für längerfristige Kameraaufnahmen

4. Januar 2024

StPO § 100h, § 163f

Zu Beantwortung der Frage, ob zur Durchführung von längerfristigen Kameraaufnahmen § 100h StPO oder § 163f StPO Anwendung findet, ist danach zu unterscheiden, ob gegen bestimmte Personen eine verdeckte, zielgerichtete Ermittlungsmaßnahme vorgenommen werden soll (dann § 163f StPO) oder ob der Fokus der Observation auf einer bestimmten Örtlichkeit liegt und es noch keinerlei Anhaltspunkte für die Identität des bzw. der mutmaßlichen Täter gibt (dann § 100h StPO) .

Vorinstanz:

AG Bamberg, Beschluss vom 13.04.2023 – 1 Gs 960/23

LG BA, 13Qs2223 v. 08.05.2023