Digitale Forensik
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Amtsgericht verurteilt IT-Dienstleister wegen der Nutzung von Klartext-Passwörtern
Ein freiberuflicher Programmierer wurde von einem Kunden beauftragt, dessen Server zu überprüfen. Dabei fiel ihm eine Software auf, die ungewöhnliche Log-Aktivitäten aufzeichnete. Der Penetrationstester untersuchte die Dateien näher. In diesem Rahmen fiel eine ausführbare Datei der fremden Software auf, die Datenbankpasswörter im Klartext enthielt. Diese nutzte der – eigenen Angaben nach – gutgläubige Programmierer, um weitere Informationen zu erhalten. Dabei stellte er fest, dass er Zugriffauf 700.000 Kundendaten der Firma Modern Solution GmbH Co. KG hatte. Er meldete dies der Firma. Dennoch wurde er nach dem „Hackerparagraphen“ 202a StGB zu einer Geldstrafe von 3.000 € verurteilt. Heise berichtet: „Die Umgehung eines Passwortes, egal wie simpel, reicht zum Straftatbestand Am Ende…
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Geschützt: WLAN-Tracking
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Vorschriften zu Datenübermittlungen
Finanzämter als Strafverfolgungsbehörde Übermittlungen forensischer Daten gem. § 479 Datenübermittlung von Amts wegen (1) Von Amts wegen dürfen personenbezogene Daten aus Strafverfahren Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten für Zwecke der Strafverfolgung sowie den zuständigen Behörden und Gerichten für Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten übermittelt werden, soweit diese Daten aus der Sicht der übermittelnden Stelle hierfür erforderlich sind. (2) Die Übermittlung personenbezogener Daten von Amts wegen aus einem Strafverfahren ist auch zulässig, wenn die Kenntnis der Daten aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist für 1. die Vollstreckung von Strafen oder von Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuches oder die Vollstreckung oder Durchführung von Erziehungsmaßregeln oder…
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Download von Videos auf YouTube & div.
Zum Download eignen sich als Add-on bei Firefox der Downloadhelper mit dem ConvertHelper 3.2 (Quelle: http://www.downloadhelper.net/converthelper/windows/ConvertHelper-3.2-source.tar.gz) oder nur bei YouTube Videos Free YouTubeDownlad (Chip) Quelle: http://www.dvdvideosoft.com/index.htm Eine Vervielfältigung in Bezug auf das Urheberrecht ist für die Strafverfolgung legal: § 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit (1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde herzustellen oder herstellen zu lassen. (2) Gerichte und Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen oder vervielfältigen lassen. (3) Unter den gleichen Voraussetzungen wie die Vervielfältigung ist auch die Verbreitung, öffentliche Ausstellung und öffentliche Wiedergabe der Werke zulässig.
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Botnetz
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