Vorschriften zu Datenübermittlungen
Finanzämter als Strafverfolgungsbehörde Übermittlungen forensischer Daten gem. § 479 Datenübermittlung von Amts wegen (1) Von Amts wegen dürfen personenbezogene Daten aus Strafverfahren Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten für Zwecke der Strafverfolgung sowie…
9. November 2016
Doppeltür Modell
Nach der Rechtsprechung des BVerfG dürfen Behörden auf private Datensammlungen nur zugreifen, wenn die Daten durch eine Doppeltür gegangen sind: Erste Tür: Datenübermittlung der auskunfterteilenden Stelle (Anbieter (private/jur.Person); § 174…
16. November 2023
Geschützt: Schulungsunterlagen Wustrau
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
21. Oktober 2016
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