Kriminologie

  • Kriminologie,  Rechtswissenschaft

    Legendierte Kontrollen

      Die legendierten Kontrollen sind im Rahmen kriminalisterscher List anwendbar. In der Grundsatzentscheidung (BGH, Urt. v. 26.04.2017, 2 StR 247/16 (NJW 2017, 3173)) erklärte der BGH bereits im 2. Leitsatz, dass weder ein allgemeiner Vorrang der StPO gegenüber dem Gefahrenrecht besteht, noch im umgekehrten Fall. Auch im laufenden Ermittlungsverfahren sind daher präventiv-polizeiliche Maßnahmen möglich.