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Doppeltür Modell
Nach der Rechtsprechung des BVerfG dürfen Behörden auf private Datensammlungen nur zugreifen, wenn die Daten durch eine Doppeltür gegangen sind: Erste Tür: Datenübermittlung der auskunfterteilenden Stelle (Anbieter (private/jur.Person); § 174 TKG Zweite Tür: Datenabruf der auskunftsuchenden Stelle (Behörde), § 100j StPO Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig Pressemitteilung Nr. 61/2020 vom 17. Juli 2020 Beschluss vom 27. Mai 2020 – 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13 (Bestandsdatenauskunft II) Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzen die beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung…