• Rechtswissenschaft

    Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig

    Leitsatz: Die Sicherstellung einer oder mehrere Emails auf einem Server gem. § 94 StPO ist verfassungsgemäß.   Quelle:  Pressemitteilung Nr. 79/2009 vom 15. Juli 2009 Beschluss vom 16. Juni 2009 Pressemitteilung Nr. 79/2009 vom 15. Juli 2009 Beschluss vom 16. Juni 2009 2 BvR 902/06 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers wendete. Zwar greifen diese Maßnahmen in das verfassungsrechtlich gewährleistete Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG ein. Die allgemeinen strafprozessualen Vorschriften der §§ 94 ff. StPO rechtfertigen jedoch diesen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen…