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Filesharing – Beweislast, Sekundäre Darlegungslast
Sekundäre Darlegungslast, Beweisfragen und tatsächliche Vermutung beim Filesharing Wesentlicher Tenor: „1. Nimmt ein Rechteinhaber einen Internetanschlussinhaber, zu dessen Anschluss mehrere Familienangehörige Zugang haben, wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch, ist das Bestreiten der Verletzung unter gleichzeitiger Benennung der weiteren Zugangsberechtigten ausreichend (sog. sekundäre Darlegungslast). Fortführung von EuGH, MMR 2016, 760 – „Mc Fadden“. 2. Die sekundäre Darlegungslast führt nicht zur Umkehr der Beweislast, diese verbleibt beim Anspruchsteller. 3. Konkrete Nachforschungen sind dem Anschlussinhaber im Lichte des Art. 6 GG nicht zumutbar, eine Vermutung zu seinen Lasten ist mit der allgemeinen Lebenserfahrung nicht vereinbar.“ Es ging um den Download eines PC-Spieles. Der Beklagte entgegnete, dass in dem Haushalt der Ehemann und die volljährigen…