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§ 3 [Steuerfreie Einnahmen] EStG – Nebentätigkeitsrecht
Begriff Nach § 3 Nr. 26 EStG sind bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich durch eine spezielle Steuervergünstigung privilegiert. Die Steuervergünstigung besteht in einer Freibetragsregelung: Einnahmen bis zu 3.000 EUR im Jahr bleiben steuerfrei – das ist der sog. Übungsleiterfreibetrag. Künstlerische Tätigkeit Künstlerisch ist tätig, wer eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht. Für die Steuervergünstigung für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten kommen z. B. in Betracht: Nebenberufliche Kirchenorganisten, Komparsen/Statisten an einer Oper und nebenberufliche Darsteller am Stadttheater. Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten(Bayerische Nebentätigkeitsverordnung – BayNV)Vom 14. Juni 1988(GVBl. S. 160, ber. S.…
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Amtsgericht verurteilt IT-Dienstleister wegen der Nutzung von Klartext-Passwörtern
Ein freiberuflicher Programmierer wurde von einem Kunden beauftragt, dessen Server zu überprüfen. Dabei fiel ihm eine Software auf, die ungewöhnliche Log-Aktivitäten aufzeichnete. Der Penetrationstester untersuchte die Dateien näher. In diesem Rahmen fiel eine ausführbare Datei der fremden Software auf, die Datenbankpasswörter im Klartext enthielt. Diese nutzte der – eigenen Angaben nach – gutgläubige Programmierer, um weitere Informationen zu erhalten. Dabei stellte er fest, dass er Zugriffauf 700.000 Kundendaten der Firma Modern Solution GmbH Co. KG hatte. Er meldete dies der Firma. Dennoch wurde er nach dem „Hackerparagraphen“ 202a StGB zu einer Geldstrafe von 3.000 € verurteilt. Heise berichtet: „Die Umgehung eines Passwortes, egal wie simpel, reicht zum Straftatbestand Am Ende…
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Meldepflichten Ramsomware Datenabgriffe
Meldepflicht DSGVO Verstößen: § 33 DSGVO Meldepflicht KRITIS gem.: § 8b IV BSIG (für KRITIS Unternehmen) Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) https://lda.bayern.de/de/datenpanne.html Meldeformular für öffentliche Stellen / Behörden: https://www.datenschutz-bayern.de/service/data_breach.html BSI Arbeitsblatt: Ransomware: Erste Hilfe bei schweren IT-Sicherheitsvorfall https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Cyber-Sicherheit/Themen/Ransomware_Erste-Hilfe-IT-Sicherheitsvorfall.html Sektorspezifische Infos für KRITIS-Betreiber https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/KRITIS-und-regulierte-Unternehmen/Kritische-Infrastrukturen/Sektorspezifische-Infos-fuer-KRITIS-Betreiber/sektorspezifische-infos-fuer-kritis-betreiber_node.html KRITIS Schwellenwerte: https://www.openkritis.de/it-sicherheitsgesetz/kritis-anlagen_kritisv_itsig20.html
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Rechtsgrundlage für längerfristige Kameraaufnahmen
StPO § 100h, § 163f Zu Beantwortung der Frage, ob zur Durchführung von längerfristigen Kameraaufnahmen § 100h StPO oder § 163f StPO Anwendung findet, ist danach zu unterscheiden, ob gegen bestimmte Personen eine verdeckte, zielgerichtete Ermittlungsmaßnahme vorgenommen werden soll (dann § 163f StPO) oder ob der Fokus der Observation auf einer bestimmten Örtlichkeit liegt und es noch keinerlei Anhaltspunkte für die Identität des bzw. der mutmaßlichen Täter gibt (dann § 100h StPO) . Vorinstanz: AG Bamberg, Beschluss vom 13.04.2023 – 1 Gs 960/23 LG BA, 13Qs2223 v. 08.05.2023